Allgemeine Geschäftsbedingungen der telego! GmbH für Telekommunikations- und sonstige Leistungen

1. Gegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsgrundlagen für die Vertragsverhältnisse über Leistungen zwischen der telego! GmbH, Mehlbeerenstraße 2, D-82024 Taufkirchen bei München, Telefon: 089 / 273747 – 0, Telefax: 089 / 273747 - 400, Email: info@telego.de (nachfolgend telego!) und ihren Kunden.

1.2 Die Vertragsbedingungen, zu denen neben den AGB auch die Leistungsbeschreibungen und allgemeinen Berechnungsgrundsätze der telego! in der jeweils gültigen Form gehören, werden im Internet unter www.telego.de veröffentlicht. Sie werden auf Anforderung zugesandt und können bei telego! und deren Vertriebspunkten eingesehen werden. Soweit dort keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Fall der Erbringung von entsprechenden Telekommunikationsdienstleistungen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).

1.3 Von diesen AGB oder anderen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sich telego! damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Ansonsten ist die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn telego! diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder der Kunde Bezug auf abweichende Geschäftsbedingungen nimmt.

1.4 telego! behält sich das Recht vor, diese AGB oder andere Vertragsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. telego! wird auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von telego! als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

1.5 Die aktuellen AGB und anderen Vertragsbedingungen sind jederzeit im Internet unter www.telego.de abrufbar.


2. Leistungen, Einschränkungen der Leistungspflicht

2.1 Das Angebot von telego! ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne des EU-Umsatzsteuerrechtes bestimmt und umfasst Leistungen im Umfang der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die Leistungen werden in der Regel durch von telego! beauftragte Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber erbracht.

2.2 Zur Nutzung des jeweiligen Netzes bzw. der Netzdienste ist die vorherige Freischaltung durch telego! erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung können über das jeweilige Netz und Netze anderer angeschlossener Betreiber bzw. über das jeweilige Rechenzentrum die in den Leistungsbeschreibungen festgehaltenen Dienste genutzt werden.

2.3 Die Leistungsverpflichtung von telego! gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung des von telego! beauftragten Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreibers, soweit telego! mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von telego! beruht.

2.4 telego! behält sich ferner vor, Leistungen für zwingend erforderliche technische Wartungs- oder Reparaturarbeiten für einen angemessenen Zeitraum pro Einzelfall zu unterbrechen.

2.5 Wird die Erbringung einer Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung - auch bei bereits bestehendem Verzug - um die Dauer der Behinderung und einen sich anschließenden angemessenen Zeitraum für die Wiederinbetriebnahme. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Stromausfall und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von telego! gleich. Falls die Behinderung länger als 2 Wochen andauert, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.6 telego! wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen, soweit möglich mindestens eine Woche im Voraus, in Textform ankündigen und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen dem Kunden erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Nichtverfügbarkeit nicht von telego! zu vertreten ist.


3. Zustandekommen des Vertrages, Weiterveräußerung, Abtretung, Sicherheitsleistung

3.1 Der Anschlussinhaber (Kunde) beantragt die von ihm gewünschten Leistungen auf dem telego! Auftragsformular (Angebot). Er hält sich an sein Angebot zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Angebotserstellung, gebunden. Die Annahme durch telego! erfolgt ausdrücklich oder mittelbar mit der Freischaltung durch telego!. Zur Annahme eines Angebots ist telego! nicht verpflichtet.

3.2 Angebote von telego! in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - stets freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich telego! für einen Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Angebotserstellung, gebunden.

3.3 Eine gewerbliche Weiterveräußerung von vereinbarten Leistungen oder eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit telego! erfolgen, wobei als Dritte in diesem Sinne auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz gelten.

3.4 telego! ist berechtigt, vor und jederzeit nach Vertragsbeginn die Stellung einer Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Sicherheitsleitung kann durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und unbefristeten Bürgschaftserklärung eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung in Geld erfolgen. telego! kann Sicherheit in angemessener Höhe verlangen. Angemessen sind in der Regel die durchschnittlichen Entgelte für zwei Monate, die telego! entweder nach billigem Ermessen schätzt oder anhand der Werte der letzten zwei Monate ermittelt. Eine Anforderung höherer Beträge ist gegenüber dem Kunden anhand der Umstände des Einzelfalls zu begründen, wobei hierbei insbesondere das Nutzungs- und Zahlungsverhalten des Kunden sowie objektive Anhaltspunkte für ein künftiges erhöhtes Aufkommen von nutzungsabhängigen Entgelten in Betracht kommen.


4. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

4.1 Das Vertragsverhältnis über die jeweilige Leistung wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2 Der Kunde kann, sofern nicht anders vereinbart, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit schriftlicher Erklärung kündigen. Eine ordentliche Kündigung durch telego! kann schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen erfolgen. telego! stellt zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung die Leistungserbringung ein. Die ggf. erforderliche Umstellung zu einem anderen Anbieter obliegt dem Kunden.

4.3. Im Fall einer Entschaltung der Anbietervoreinstellung (Preselection) ohne vorherige Kündigung durch den Kunden, muss telego! davon ausgehen, dass die Entschaltung ohne Kundenzustimmung stattgefunden hat und wird die Anbietervoreinstellung daher wieder einrichten, bis die ordentliche Kündigung des Kunden schriftlich telego! erreicht.


5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 telego! stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten und allgemeinen Berechnungsgrundsätze in der Regel monatlich direkt in Rechnung. Bei geringfügigen Monatsbeträgen ist telego! berechtigt, Rechnungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten zu erstellen. Entgelte sind jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen. Die Rechnungen sind jeweils mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang dem Konto von telego! gutgeschrieben sein. Reklamationen zu einer Rechnung müssen unverzüglich, spätestens aber 6 Wochen ab Rechnungsdatum, schriftlich geltend gemacht werden. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. telego! wird in den Rechnungen auf diese Folge gesondert hinweisen. Für eventuelle Nachberechnungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

5.2 Bei vereinbartem Einzug der Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen.

5.3 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, berechnet telego! die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

5.4 Die vom Kunden an einen Dritten zur Abgeltung von telego! Leistungen gezahlten Entgelte begründen für den Kunden erst dann die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der telego! wenn diese Beträge von den Dritten an telego! weitergeleitet worden sind. In den Fällen bei denen telego! die Entgelte, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder einen Drittem gegenüber telego! zu leisten sind, nicht erhalten hat, besteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden unabhängig von der Zahlung gegenüber dem Dritten fort.


6. Speicherung von Verbindungsdaten

6.1 Die Verbindungsdaten können von telego! zur Abrechnung und Missbrauchsprävention unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert werden.

6.2 Die Verbindungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von telego! gespeichert.


7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat telego! alle für das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wesentlichen Umstände, insbesondere jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Kündigung, Änderung oder Übertragung seines Teilnehmeranschlusses und der damit verbundenen Rufnummern bei der Deutschen Telekom oder einem anderen Anbieter. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist der Kunde verpflichtet, telego! den ihr hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

7.2 Der Kunde hat telego! Störungen oder Schäden im Rahmen der Leistungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Endgeräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

7.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Leistungen nur von ihm oder Dritten, denen er die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.

7.4 Ein erwartetes monatliches Rechnungsvolumen von mehr als EUR 1.500,- ist telego! unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.


8. Sperre

8.1 telego! ist nach näherer Maßgabe des § 19 TKV berechtigt, Leistungen zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeiten des Kunden, Rechtschutz vor den Gerichten zu suchen, ganz oder teilweise zu sperren, wenn und solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Der Kunde bleibt im Fall der berechtigten Sperre verpflichtet, die vereinbarten nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen.

8.2 Ohne vorherige Androhung und Einhaltung einer Frist ist telego! berechtigt, Leistungen zu sperren, wenn

a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung, insbesondere gemäß 9.1 b) bis f), des Vertrags-Verhältnisses gegeben hat oder

b) eine Gefährdung der von telego! genutzten Einrichtungen, insbesondere des Netzes bzw. Rechenzentrums oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder

c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

8.3 Im Fall der berechtigten Sperre berechnet telego! dem Kunden eine Pauschale von EUR 25,00, es sei denn, telego! weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass telego! nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der Sperre entstanden ist. Entsprechendes gilt für einen eventuellen Wiederanschluss nach der Sperre. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

8.4 Die Rechte von telego! aus § 321 BGB bleiben unberührt.


9. Fristlose Kündigung

9.1. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für telego! insbesondere vor, wenn

a) die Voraussetzungen gemäß 8.2 b) oder c) erfüllt sind oder

b) der Kunde eine gemäß 3.4 geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab schriftlicher Anforderung erbracht oder eine verbrauchte Sicherheit nicht wieder aufgefüllt hat oder

c) nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder

d) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z.B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder

e) der Kunde eine Leistung missbräuchlich nutzt, bei der Nutzung gegen Strafbestimmungen verstößt, die Nutzung insbesondere im Zusammenhang mit für verfassungswidrig erklärten oder terroristischen Unternehmungen erfolgt oder dem Zweck der Verbreitung von Inhalten Gewalt verherrlichender, pornographischer oder sonstiger sittenwidriger oder extremistischer Art dient oder hierfür ein hinreichender Tatverdacht besteht, wobei dem Kunden im Fall der Sperre bei hinreichendem Tatverdacht die Möglichkeit der Gegendarstellung offen steht oder

f) der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung von telego! einen gewerblichen Weiterverkauf an Dritte durchführt oder durchgeführt hat, oder das hierfür mit telego! vereinbarte Volumen um mehr als 20% überschritten hat oder voraussichtlich überschreiten wird oder

g) der Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber für die betreffende Leistung gleich, aus welchem Grund - seinen Dienst einstellt.

9.2 In den Fällen 9.1 a) bis f) hat der Kunde an telego! jedenfalls die nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen, die im Falle ordentlicher Kündigung bis zum Vertragsende angefallene wären, es sei denn, telego! weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass telego! nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung entstanden ist. Ziff. 8.3 bleibt unberührt.


10. Haftung von telego!

10.1 Die Haftung von telego! ist im Fall der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach § 7 TKV wie folgt begrenzt: Verstößt telego! bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf EUR 12.500,- beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von telego! auf EUR 10 Millionen jeweils je Schaden verursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die Mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

10.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen: telego! haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet telego! nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. telego! haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf EUR 12.500,-. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet telego! insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der Arglist sowie im Fall gegebener Garantien bleibt unberührt.


11. Datenschutz

telego! und die von telego! beauftragten Dienstleister dürfen personenbezogene Daten des Kunden (Bestandsdaten) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten, speichern und nutzen, soweit dies zur Begründung, Änderung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ebenso dürfen telego! und die von telego! beauftragten Dienstleister die Verbindungsdaten im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, sowie mit den Netzbetreibern austauschen, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verarbeitung insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen oder die ausdrückliche Erlaubnis durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden vorliegt, werden die Bestandsdaten zum Ende des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht.


12. Bonitätsprüfung

Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden behält sich telego! vor, Informationen zum bisherigen Zahlverhalten, sowie Wahrscheinlichkeitswerte zu einem künftigen Verhalten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen, einzuholen. Diese Informationen beziehen wir von folgenden Anbietern: accumio finance service GmbH, Postfach 101229, 69002 Heidelberg; Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg; CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergerstraße 11, 41460 Neuss; D&B Germany, Zippelhaus 3, 20457 Hamburg; infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden; SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 3003908; Orell Füssli Wirtschaftsinformationen AG, Hagenholzstrasse 82, 8050 Zürich.


13. Umsatzsteuer im EU-Ausland

Betreibt der Kunde sein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat und nicht in Deutschland, versteht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt ohne Umsatzsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die Transaktionen als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, soweit dies gesetzlich optional zulässig oder erforderlich ist. Die von telego! auszustellenden Rechnungen enthalten die nach dem anzuwendenden Umsatzsteuerrecht erforderlichen Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, telego! die hierfür erforderlichen Angaben unverzüglich zur Verfügung zu stellen.


14. Sonstige Vereinbarungen

14.1 telego! hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden (auch Teile davon) auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von telego! ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

14.4 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.5 Gerichtsstand ist München.

Stand: 01.04.2010

Kontakt

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0800-930 053

0800-930 092

info@telego.at

Kunden und Partner

Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die sechzehn deutschen Länderingenieurkammern und damit 41.000 Ingenieure auf der Bundesebene und bei der Europäischen Union. Sie steht für die gemeinschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedskammern und formuliert die Auffassungen des Berufsstandes, insbesondere der Beratenden Ingenieure, gegenüber der Allgemeinheit.

Verband Chemiehandel

Der Verband Chemiehandel ist ein Bundesfachverband des Groß- und Außenhandels mit Sitz in Köln. Er repräsentiert den lagerhaltenden Verteilerhandel, Außen- und Spezialitätenhandel sowie den Labor- und Feinchemiehandel.

Berufsverband der Landschaftsarchitekten

Der BDLA ist der Berufsverband der Landschaftsarchitekten. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, bietet Fortbildungen für seine Mitglieder an, sorgt für Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.

AOPA-Germany

Die AOPA-Germany (association of pilots & aviation) ist die politische Interessenvertretung für ca. 10 000 Privat- und Berufspiloten, sowie Firmen der Allgemeinen Luftfahrt...

Deutscher Steuerberater Verband e.V.

Dem Deutschen Steuerberater Verband e.V. gehören 15 Landesverbände an. Schwerpunkt der Arbeit sind die berufsbezogene Interessenvertretung, die steuerrechtliche Facharbeit und die Fortbildung der Berufsangehörigen und deren Mitarbeiter sowie der Förderung der Kollegialität.

Hanns-Seidel-Stiftung

Hanns-Seidel Stiftung Politische Bildungsarbeit, Förderung der Wissenschaft, Politikberatung, Stipendiatenförderung, Entwicklungszusammenarbeit und Pflege internationaler Kontakte - das sind kurzgefaßt die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit.

Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V.

Der GDM (Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V.) mit Sitz in Bonn ist ein Zusammenschluss von Musikfachgeschäften aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Verband zählt heute ca. 500 ordentliche und außerordentliche Mitglieder und gehört Spitzenverbänden wie beispielsweise dem Deutschen Musikrat oder dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels an.

ASSIMA

Der Name "ASSIMA" leitet sich aus der Abkürzung der französischen Worte "Associacion Internationale de la Maroquinerie" her. Das Spezialgebiet von ASSIMA sind hochwertige Ledertaschen und Accessoires! Das breite Sortiment reicht über Schlüsselanhänger und Geldbörsen bis hin zu Reise-, Business- und Spezialartikeln für anspruchsvolle Kunden.

Fritz Berger

Fritz Berger ist Europas größtes Spezialversandhaus für Camping, Sport und Freizeit. Auch der Weg in die Fritz Berger Freizeitmärkte lohnt sich.

Hauptverband des Deutschen Einzelhandels

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) mit Sitz in Berlin ist die Spitzenorganisation des Deutschen Einzelhandels für rund 430.000 selbständige Unternehmen mit insgesamt 2,7 Millionen Beschäftigten. Unter dem Dach des HDE arbeiten 14 Landesverbände, 70 Regionalverbände und knapp 30 Bundesfachverbände. Der HDE vertritt die Interessen und Belange aller Einzelhandelsbranchen, -standorte und -größen.

Deutsches Jugendherbergswerk

Deutsches Jugendherbergswerk Jugendherbergen gibt es an allen touristisch interessanten Orten, in Deutschland sind es 608. Davon sind 50 Häuser in Burgen und Schlössern untergebracht. Die meisten Jugendherbergen sind auch für Familien geeignet und bieten Sportmöglichkeiten auf eigenem Gelände. Viele Häuser sind für Rollstuhlfahrer geeignet.

Simon Tissot-Dupont

Seinen Namen erhielt das Unternehmen durch den Markengründer Simon Tissot-Dupont, der 1872 eine Werkstatt für hochwertiges Reisegepäck gegründet hat. Dabei verbindet Dupont handwerkliche Spitzenleistung mit einem Hang zu technischer Innovation. Dupont ist mittlerweile Anbieter verschiedenster Accessoires, Weltmarktführer bei Premium-Feuerzeugen und Produzent hochwertigster Schreibgeräte.

mister+lady jeans

mister+lady jeans ist die Adresse für trendige Outfits, lässige Casuals und schicke Accessoires. Die Filialkette mit über 220 Outlets in Deutschland und Österreich bietet Groß und Klein topaktuelle Modehighlights zu angesagten Preisen!.

Immobilienverband Deutschland IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbstständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Rund 6.000 Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Bewertungs-Sachverständige, Bauträger und viele weitere Immobilienberater haben im IVD ihre interessenpolitische Heimat gefunden.

Messer Griesheim GmbH

Aus der langjährigen Zusammenarbeit mit der Messer Griesheim GmbH, weltweit bekannter Gase- und Schweisstechnik-Hersteller, verfügt die Messer Cutting & Welding GmbH über hohe Kompetenz in der Anwendung von technischen und hochreinen Gasen. Die breite Produktpalette bietet Lösungen für nahezu jeden Anwendungsfall.

Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der 369.319 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31.12.2000) in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. ist der Wirtschafts- und Berufsverband der Managementberater und Personalberater in Deutschland. Er ist der größte Unternehmensberater-Verband in Europa und Mitglied im europäischen Beraterdachverband Federation Européenne des Associations de Conseils en Organisation (FEACO) mit Sitz in Brüssel und im International Council of Management Consultants Institutes (ICMCI), der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung mit Sitz in den USA.

Saferpay

Saferpay ist die umfassende E-Payment-Plattform, die speziell für den eCommerce und Phone-Mailorder-Handel als einfach zu handhabende Modulsoftware entwickelt wurde. Über eine einzige Schnittstelle können alle gängigen und zukunftsträchtigen Zahlungsmittel verarbeitet werden. Die Saferpay-Modulsoftware garantiert schnellen Zahlungsverkehr im Internet – flexibel, einfach und sicher, sowohl für den Händler als auch für den Karteninhaber. Saferpay ist gemäß dem Payment Card Industry Standard (PCI-DSS) zertifiziert und unterstützt das 3D Secure Verfahren für sichere Kreditkartenzahlungen im Internet.

idee+spiel

idee+spiel ist Europas größter und erfolgreichster Fachhandelsverband für Freizeit, Hobby und Spiel. Mit über 1000 Fachgeschäften ist idee + spiel fast überall in Deutschland vertreten. In der idee+spiel Zentrale erarbeiten erfahrene Experten aus dem riesigen Weltmarkt-Angebot für alle Spielzeug-Freunde ein attraktives und qualitativ hochklassiges Sortiment.

Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Der BDVI ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland. Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die Interessen seiner ca. 1.300 Mitglieder und verschafft diesen Gehör gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung.